Informationen zur Zustellungsbevollmächtigten nach Nr. 60 RiStBV
Zur Sicherung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung kann durch einen Beschuldigten ein Zustellungsbevollmächtigter zu benennen sein. In Betracht kommt hierfür insbesondere ein Geschäftsstellenbeamter des Amtsgerichts (vgl. Nr. 60 RiStBV).
Beim Amtsgericht Grünstadt ist derzeit JHSin Simone Seidlitz als Zustellungsbevollmächtigte bestellt. Wenn Sie der Zustellungsbevollmächtigten des Amtsgerichts eine Zustellungsvollmacht erteilt haben und wissen wollen, ob und ggf. was an die Zustellungsbevollmächtigte für Sie zugestellt worden ist, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Frau JHSin Simone Seidlitz wenden.
Ansprechpartnerin
Frau Justizhauptsekretärin Simone Seidlitz
(Zimmer Nr. 008 im Erdgeschoss, Tel. 06359 9351-20)
Emails können Sie an folgende Adresse senden:
zustellungsbevollmaechtigter.aggru@zw.jm.rlp.de