Herzlich Willkommen beim Amtsgericht Grünstadt

Amtsgericht Grünstadt
Amtsgericht Grünstadt

Kontakt

Anschrift:
Tiefenthaler Str. 8, 67269 Grünstadt
Postfach 1480, 67264 Grünstadt
Wegbeschreibung | Parkplätze | barrierefreier Zugang

Telefon: 06359 9351-0
Telefax: 06359 9351-10

E-Mail: aggru(at)zw.jm.rlp.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Hierfür können Sie aber das kostenfreie “Mein Justizpostfach” https://ebo.bund.de/#/ benutzen.

Beachten Sie hierzu auch die Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr auf dieser Homepage.

Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter https://nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.

Bankverbindung:  Achtung NEU!!!

Gerichtszahlstelle Grünstadt
IBAN DE65 5465 1240 0006 0463 20

Sprechzeiten / Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
ansonsten nach Vereinbarung oder in Eilfällen.
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.

Außerhalb dieser Zeiten können schriftliche Anträge auf
Erteilung von Grundbuchauszügen bei der Wachtmeisterei abgegeben werden!

Sprechzeiten des Grundbuchamts:
Montag, Dienstag, Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 11:00 Uhr
Mittwoch geschlossen!

Spechzeiten des Nachlassgerichts:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Montag und Freitag geschlossen!

Sprechzeiten der Gerichtszahlstelle:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch und Freitag geschlossen!

 

 

Behörden- und Geschäftsleitung

Behördenleiter:
Michael Goldschmidt, Direktor des Amtsgerichts
Telefon: 06359 9351-37
Vertreterin:
Elly Schehl-Greiner, Richterin am Amtsgericht

Geschäftsleiterin:
Silke Hüttemann, Justizamtfrau
Telefon: 06359 9351-23
Vertreterin:
Ute Behr, Justizrechtsrätin

 

Gut zu wissen

Folgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen, um mit uns in Kontakt zu treten.

Zugleich informieren wir Sie über den Schutz Ihrer persönlichen Daten.

06359 9351 – (Durchwahl während der Sprechzeiten)

Täglich 9:00 - 12:00 Uhr

Grundbuchamt Mittwoch geschlossen!

Gerichtszahlstelle Mittwoch und Freitag geschlossen!

Nachlassgericht Montag und Freitag geschlossen!

AbteilungDurchwahl
Aufgebotssachen31
Auslandssachen31
Beratungshilfesachen47
Betreuungssachen Buchstabe F - S30
Betreuungssachen Buchstabe A - E u. T - Z31
Familiensachen 1 F, 2 F34
Familiensachen 3 F, 4 F36
Gerichtsvollzieher-Verteilungsstelle0
Gerichtszahlstelle36
Grundbuchsachen15 / 16 / 17 / 20
Nachlasssachen42 / 44
Ordnungswidrigkeitssachen47
Rechtsantragstelle22 / 46
Strafsachen (Erwachsene)34
Strafsachen (Jugendliche)36
Telefax Zentrale10
Verwaltung24
Wohnungseigentumssachen31 / 30
Zentrale0
Zivilsachen 1 C - 5 C31 / 30
Zwangsversteigerungssachen44
Zwangsverwaltungssachen44
Zwangsvollstreckungssachen47

Direktor des Amtsgerichts
Michael Goldschmidt

Vertreter: 
Elly Schehl-Greiner, RinAG

E-Mail: michael.goldschmidt@zw.jm.rlp.de

Das Amtsgericht Grünstadt betreibt keine Facebook-Seite.

Einträge in inoffiziellen Facebook-Seiten sind nicht autorisiert. 

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Auskünfte zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten, Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren oder anderen gerichtlichen Verfahren (z. B Nachlass- oder Betreuungsverfahren) sind nicht vom Informationsanspruch erfasst und richten sich nach den Regelungen der entsprechenden Prozess- bzw. Verfahrensordnungen.

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich aus der Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne kein Anspruch auf deren Veröffentlichung auf der Transparenzplattform nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 LTranspG ergibt

Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sowie nach
§ 55 Bundesdatenschutzgesetz und
§ 43 Landesdatenschutzgesetz


Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.

Das BDSG findet Anwendung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, namentlich die speziellen Verfahrensvorschriften im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO).

Die DSGVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.

Identität des Verantwortlichen:

Direktor des Amtsgerichts Grünstadt
Michael Goldschmidt, vertreten durch Richterin am Amtsgericht Elly Schehl-Greiner
Amtsgericht Grünstadt, Postfach 14 80, 67264 Grünstadt

Telefon: 06359 9351-0
Telefax: 06359 9351-10

E-Mail: 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Justizrechtsrat Norbert Müller
Amtsgericht Grünstadt, Postfach 14 80, 67264 Grünstadt

Telefon: 06359 9351-0
Telefax: 06359 9351-10

E-Mail: 

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:

Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Strafprozessordnung, Jugendgerichtsgesetz, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz, Insolvenzordnung, Grundbuchordnung, Personenstandsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz und die Datenschutzgesetze.


Datenkategorien und Datenherkunft:

Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Daten der Verfahrensbeteiligten zum Streitgegenstand bzw. Verwaltungsvorgang, Vertragsdaten (einschließlich Forderungsdaten und ggf. Zahlungsinformationen). Die Daten aus den genannten Datenkategorien werden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrens- bzw. Verwaltungsrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden übermittelt bzw. selbst erhoben.


Empfänger:

Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Beteiligte des jeweiligen Verfahrens, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen, unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, berufsständische Interessenvertretungen, Behörden. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Behörden, Staatsanwaltschaften, berufsständische Interessenvertretungen.


Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:

Gemäß § 1 des Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV RP) vom 13. August 2008.


Ihre Rechte:

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DSGVO i.V.m. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz bzw. den §§ 55 bis 58 BDSG zu:

Information
Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;

  • Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten,
  • Löschung Ihrer personenbezogenen Daten,
  • Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten,
  • Datenübertragbarkeit und
  • Widerspruch.
     

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DSGVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
In Rheinland-Pfalz ist dies der

Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz 
Postfach 30 40
55020 Mainz

Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.


Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).


Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.

Zukunft

Ausbildung

Für Schulabgänger bietet die rheinland-pfälzische Justiz interessante Berufsausbildungen

Ihr Weg zum Amtsgericht

Wegbeschreibung

Hier erfahren Sie, wie Sie mit dem PKW oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Amtsgericht kommen.

Wichtig zu wissen!

Sicherheitskontrollen für Besucher

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen.

Barrierefreier Zugang

Das Gericht verfügt über einen barrierefreien Zugang zum Gebäude.