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Güterichter

Seit einigen Jahren wird an fast allen Gerichten im Bezirk des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) die gerichtsinterne Mediation als neue Möglichkeit zur einvernehmlichen Streitbeilegung angeboten. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Mediation  und anderer  Verfahren außergerichtlicher Konfliktbeilegung am 26.7.2012 ist die Mediation künftig außergerichtlichen Stellen vorbehalten. Gerichtsintern wird jedoch nunmehr ein Streitschlichtungsverfahren vor dem Güterichter angeboten, dem ausdrücklich gestattet ist, die Methoden der Mediation anzuwenden.

Beim Amtsgericht Grünstadt stehen für derartige Güteverhandlungen Richterin am Amtsgericht Elly Schehl-Greiner und Direktor des Amtsgerichts Michael Goldschmidt als in der mediativen Methodik ausgebildete Güterichter zur Verfügung.

Das Verfahren vor dem Güterichter ist ein freiwilliges Verfahren der Konfliktregelung, das von der Justiz zusätzlich neben den klassischen Aufgaben in Gestalt der Streitentscheidung und Schlichtung als weitere Konfliktlösungsmöglichkeit angeboten wird.

Konflikte zwischen Menschen tendieren dazu, sich dynamisch zu entwickeln und auszudehnen. In der Güteverhandlung soll, ausgehend von den jeweiligen Interessen und Bedürfnissen der Streitenden, eine faire, zukunftsorientierte und damit dauerhafte Lösung des Konflikts gefunden werden. Dabei wird die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten gestärkt, die freiwillig und selbstbestimmt eine Lösung ihrer Probleme erarbeiten. Angestrebt wird, das Prinzip von Sieg und Niederlage zu überwinden. In diesem  Bemühen werden die Beteiligten durch den Güterichter unterstützt, der keine Entscheidungskompetenz besitzt und keine rechtlichen Hinweise erteilt, sondern als allparteilicher Dritter das Gespräch moderiert

Das Verfahren vor dem Güterichter wird innerhalb eines laufenden Gerichtsverfahrens durch besonders geschulte Richterinnen und Richter durchgeführt. Voraussetzung dafür ist, dass der Konflikt für eine mediative Aufarbeitung geeignet ist und die Parteien bzw. ihre Rechtsanwälte dem Verfahren zustimmen. Die Güteverhandlung wird kurzfristig nach Absprache durchgeführt. Sie soll im Regelfall nicht länger als zwei bis drei Stunden dauern. Die Güterichterinnen und Güterichter werden als ersuchte Richter/innen ausschließlich in solchen Verfahren vermittelnd tätig, für die sie nicht selbst als entscheidende Richterinnen oder Richter zuständig sind. Einigen sich die Parteien auf eine - von ihnen letztlich selbst erarbeitete - Lösung, kann diese Vereinbarung auf ihren Wunsch als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden.

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