Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher wird aufgrund eines Auftrages tätig. Für die Zwangsvollstreckung müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels (in der Regel ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, ein Beschluss, eine Urkunde) muss vorgelegt werden,
- mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheides müssen diese Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein
- der Vollstreckungstitel (und in bestimmten Fällen auch die Vollstreckungsklausel) muss dem Schuldner zugestellt sein; der Nachweis hierüber ist ebenfalls vorzulegen.
Der Gerichtsvollzieher ist Beamter und Angehöriger des Amtsgerichts und untersteht der Dienstaufsicht des Behördenleiters, auch wenn er sein Geschäftszimmer nicht im Amtsgerichtsgebäude hat. Daraus ergeben sich für Sie zwei Möglichkeiten, den Gerichtsvollzieher in Anspruch zu nehmen:
- Ihre Aufträge an den Gerichtsvollzieher können Sie an das
Amtsgericht Grünstadt
- Gerichtsvollzieherverteilungsstelle –
Tiefenthaler Str. 8
67269 Grünstadt
richten oder
- Sie können sich unmittelbar an den Gerichtsvollzieher wenden, in dessen Bezirk sich die Person oder der Gegenstand befindet, gegen die oder den sich der Auftrag richtet. Beachten Sie dabei bitte auch die unterschiedlichen Sprechzeiten der Gerichtsvollzieher.
Vollstreckungsbezirk I:
Obergerichtsvollzieherin Tina Herrmann
Sprechzeiten im Amtsgericht:
Dienstag 13:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 11:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten:
Montag / Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Tel.: 0159 01141377
Postanschrift:
67309 Hettenleidelheim / Postfach 10 12
Tel.: 06351 478439
Fax: 06351 478436
E-Mail: gv.tinaherrmann(at)gvzentrale.de
Zuständigkeiten:
Hinweis:
Die mit "AG Bad Dürkheim" markierten Orte wurden vom Amtsgericht Bad Dürkheim zur Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Grünstadt zugeschlagen. In allen übrigen Rechtssachen besteht weiterhin die Zuständigkeit des Amtsgericht Bad Dürkheim!
- Asselheim (Grünstadt)
- Bissersheim
- Bobenheim am Berg (AG Bad Dürkheim)
- Dackenheim (AG Bad Dürkheim)
- Dirmstein
- Freinsheim (AG Bad Dürkheim)
- Gerolsheim
- Großkarlbach
- Grünstadt
- Herxheim am Berg (AG Bad Dürkheim)
- Laumersheim
- Neuleiningen
- Obersülzen
- Sausenheim (Grünstadt)
- Weisenheim am Berg (AG Bad Dürkheim)
Vollstreckungsbezirk II:
Obergerichtsvollzieher Carsten Abel
Sprechzeiten im Amtsgericht:
Montag / Mittwoch 11:00 – 12:00 Uhr
Postanschrift:
66475 Zweibrücken / Postfach 21 02 61
Tel.: 0162 3258857
Fax: 0681 591801258
E-Mail:gvabel(at)gvzentrale.de
Zuständigkeiten:
- Albsheim/Eis (Obrigheim)
- Altleiningen
- Battenberg
- Bockenheim
- Carlsberg
- Colgenstein (Obrigheim)
- Ebertsheim
- Heidesheim (Obrigheim)
- Hertlingshausen (Carlsberg)
- Hettenleidelheim
- Höningen (Altleiningen)
- Kindenheim
- Kirchheim
- Kleinkarlbach
- Mertesheim
- Mühlheim (Obrigheim)
- Nackterhof (Altleiningen)
- Neuoffstein
- Obrigheim
- Quirnheim
- Tiefenthal
- Wattenheim