Allgemein

Die/der Gerichtsvollzieher(in) ist Beamte(r) und Angehörige(r) des Amtsgerichts und untersteht der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts. Sein Büro unterhält er außerhalb des Amtsgerichts.

 

Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung.

Zur Zwangsvollstreckung zählen unter anderem die Pfändung von beweglichen Vermögensgegenständen (Kraftfahrzeuge, Möbel, Schmuck usw.) sowie Forderungspfändungen (z.B. Kontopfändungen, Lohnpfändungen o.ä.).

Weitere Vollstreckungsmaßnahmen können sein Zwangsräumungen, die Abnahme von Vermögensauskünften, Durchsetzung von Herausgabeansprüchen, Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen usw.

Die Gerichtsvollzieher sind zudem für Zustellungen zuständig.

Für weitere Informationen siehe Gerichtsvollzieherordnung RLP.

  • Vorlage der Ausfertigung eines Vollstreckungstitels (oftmals ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, Beschluss oder eine Urkunde)
  • Vollstreckungstitel muss mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheids mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein
  • Vollstreckungstitel (und in bestimmten Fällen auch Vollstreckungsklausel) müssen dem Schuldner bereits zugestellt sein und somit muss auch ein Zustellungsnachweis anliegen bzw. beigefügt sein

Siehe hierzu auch:
Buch 8 (Zwangsvollstreckung) der Zivilprozessordnung, §§704-945 b ZPO

Die/der Gerichtsvollzieher(in) wird aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Auftrages tätig. Die Beauftragung einer Gerichtsvollzieherin/eines Gerichtsvollziehers kann aber auch auf elektronischem Wege erfolgen. Weitere Informationen, wie Sie Schriftstücke  elektronisch zulässig einreichen können, finden Sie hier.

Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden und werden von dort aus an die/den zuständigen Gerichtsvollzieher(in) weitergeleitet.

Eine unmittelbare Beauftragung kann auch der/dem zuständigen Gerichtsvollzieher(in) übersandt werden. 

Für den Vollstreckungsauftrag gilt Formularzwang. Die aktuelle Fassung des bundeseinheitlichen Formulars "Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher" finden Sie hier.

Hinweis: Der von Ihnen verwendete PDF-Browser unterstützt gegebenenfalls nicht das Online-Ausfüllen von PDF-Formularen. Es wird empfohlen, das Formular erst abzuspeichern und dann offline auszufüllen.

  • Die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung abgegebene Vermögensauskunft eines Schuldners wird in das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder eingetragen: www.vollstreckungsportal.de.
  • Das zentrale Vollstreckungsgericht befindet sich in Kaiserslautern. Hier hat der Gläubiger die Möglichkeit sich frühzeitig Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu beschaffen, soweit dieser die Vermögensauskunft bereits abgegeben hat.
  1. Ihre Aufträge an den Gerichtsvollzieher können Sie an das
    Amtsgericht Grünstadt
    - Gerichtsvollzieherverteilungsstelle –
    Tiefenthaler Str. 8 
    67269 Grünstadt

    richten oder
     
  2. Sie können sich unmittelbar an den Gerichtsvollzieher wenden, in dessen Bezirk sich die Person oder der Gegenstand befindet, gegen die oder den sich der Auftrag richtet. Beachten Sie dabei bitte auch die unterschiedlichen Sprechzeiten der Gerichtsvollzieher.

Hinweis:
Die mit "AG Bad Dürkheim" markierten Orte wurden vom Amtsgericht Bad Dürkheim zur Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Grünstadt zugeschlagen. In allen übrigen Rechtssachen besteht weiterhin die Zuständigkeit des Amtsgericht Bad Dürkheim!

Vollstreckungsbezirk I:

Obergerichtsvollzieherin Tina Herrmann 

Sprechzeiten im Amtsgericht:
Dienstag                   13:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag              10:00 – 11:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:
Montag / Mittwoch   09:00 – 13:00 Uhr
Freitag                      09:00 – 12:00 Uhr

Tel.:                          0159 01141377

Postanschrift:
67309 Hettenleidelheim / Postfach 10 12
Tel.:                          06351 478439
Fax:                          06351 478436
E-Mail:                      gv.tinaherrmann(at)gvzentrale.de

Zuständigkeiten:

  • Asselheim (Grünstadt)
  • Bissersheim
  • Bobenheim am Berg (AG Bad Dürkheim)
  • Dirmstein
  • Gerolsheim
  • Großkarlbach
  • Grünstadt
  • Herxheim am Berg (AG Bad Dürkheim)
  • Laumersheim
  • Neuleiningen
  • Obersülzen
  • Sausenheim (Grünstadt)
  • Weisenheim am Berg (AG Bad Dürkheim) 

 

Vollstreckungsbezirk II:

Gerichtsvollzieher Christopher Willms

Sprechzeiten im Amtsgericht:
Montag /Mittwoch   10:00 – 11:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich!

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 10:00 - 16:00 Uhr

Tel.:                          0175 2988357

Postanschrift:
66057 Saarbrücken / Postfach 40 01 67
Fax:                          03222 4354906
E-Mail:willms(at)gerichtsvollzieher.de

Zuständigkeiten: 

  • Albsheim/Eis (Obrigheim)
  • Altleiningen
  • Battenberg
  • Bockenheim
  • Carlsberg
  • Colgenstein (Obrigheim)
  • Dackenheim (AG Bad Dürkheim)
  • Ebertsheim
  • Freinsheim (AG Bad Dürkheim)
  • Heidesheim (Obrigheim)
  • Hertlingshausen (Carlsberg)
  • Hettenleidelheim
  • Höningen (Altleiningen)
  • Kindenheim
  • Kirchheim
  • Kleinkarlbach
  • Mertesheim
  • Mühlheim (Obrigheim)
  • Nackterhof (Altleiningen)
  • Neuoffstein
  • Obrigheim
  • Quirnheim
  • Tiefenthal
  • Wattenheim